Language Courses Abroad
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Definitionen
Spanish Study Holidays wird im Folgenden als SSH bezeichnet.
Language Courses Abroad wird im Folgenden als LCA bezeichnet.
Wenn ein Spanischkurs gebucht wird, besteht der Vertrag zwischen Spanish Study Holidays Ltd. und dem Kunden.
Wenn ein Kurs anderer Sprache gebucht wird, besteht der Vertrag zwischen Language Courses Abroad Ltd. und dem Kunden.
Der „Sprachschüler“ oder „Kunde“ ist/sind die Person/Personen, die die Buchung vorgenommen hat/haben oder in deren Namen die Buchung vorgenommen wurde.
Die Vereinbarung
Die Vereinbarung ist rechtsgültig, sobald SSH/LCA die ausgefüllte Anmeldung online oder handschriftlich erhalten hat. Wenn die Buchung telefonisch durchgeführt wurde, ist die Vereinbarung rechtsgültig, sobald SSH/LCA die Buchungsdaten aufgenommen hat, der entsprechende Betrag bei der Firma eingegangen ist und dem Sprachschüler eine schriftliche Bestätigung zugesendet worden ist.
Für diese Vereinbarung gelten die gesetzlichen Bedingungen in England.
Bezahlung
Für Buchungen mehr als 8 Wochen vor Kursbeginn ist eine Anzahlung von 150£/ 220€/ 300$ notwendig. Der Restbetrag muss 8 Wochen vor Kursbeginn bezahlt werden.
Wenn der Restbetrag nicht 8 Wochen vor Kursbeginn eingegangen ist, behält sich SSH/LCA das Recht vor, den Kurs (und die Unterkunft) zu stornieren. Die Anzahlung ist nicht erstattungsfähig und die unten angeführten Rücktrittsgebühren fallen an.
Wenn die Buchung weniger als 8 Wochen vor Kursbeginn vorgenommen wird, ist der gesamte Betrag zu zahlen.
Aufgrund von veränderten Wechselkursen behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise zu ändern, wenn nötig. Die Kursgebühr ändert sich jedoch nicht mehr, sobald der volle Betrag bezahlt wurde.
In einigen Fällen fallen Extra-Anmeldegebühren, Prüfungsgebühren oder Gebühren für Kursmaterialien oder Ausflüge/Aktivitäten an. Für einige Kurse können saisonale Aufpreise anfallen. Bitte sehen Sie in unserer Preisliste nach.
Zahlungsmethoden
Kreditkarte/ EC-Karte
Wir akzeptieren nur EC-Kartenzahlung mit einem Switch oder Delta Symbol sowie nur von Ansässigen in Großbritannien.Es sind keine Aufschläge für eine Zahlung per EC-Karte zu entrichten.
Desweiteren akzeptieren wir Visa und MasterCard. Leider akzeptieren wir kein American Express. Alle Kreditkartenzahlungen ziehen einen 2 prozentigen Aufschlag mit sich.
Leider können wir keine American Express-Karten akzeptieren.
Scheck
Scheckzahlungen sollten an ‚Spanish Study Holidays Ltd’ ausgestellt werden, wenn Sie einen Spanischkurs buchen oder an ‚Language Courses Abroad’, wenn Sie einen anderen Sprachkurs wählen.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Scheckzahlung in US-Dollar oder Euro die Bank eine Bearbeitungsgebühr von $45 oder 35€ erhebt. Diese Gebühr sollten Sie auf den zu zahlenden Betrag hinzufügen, wenn Sie per Scheck zahlen.
Überweisungen
Bitte überweisen Sie den vollen, zuzahlenden Betrag. Bitte beachten Sie, dass Sie die Kosten von anfallenden Bankgebühren (beiderseits) übernehmen müssen. Wenn Sie eine Überweisung getätigt haben, teilen Sie dies bitte in unseren Büro in England mit. Der Scheck kann entweder in Sterling Pfund, Euro oder US-Dollar ausgestellt werden. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Kurse
Der Unterricht an unseren Schulen findet von montags bis freitags statt. Die Kurse beginnen jeweils am Montag (es sei denn, Montag ist ein Feiertag). Eine Unterrichtsstunde dauert i.d.R. zwischen 45 und 60 Minuten. Die genaue Länge der Unterrichtsstunden finden Sie auf unserer Website/in unserer Broschüre in den Informationen zur jeweiligen Schule.
Alle Kursteilnehmer, außer Anfänger, werden am ersten Montag einen Einstufungstest vornehmen, nach dem sie in die richtige Kursgruppe eingeteilt werden.
Unterkunft
Die Unterkunft wird normalerweise vom Sonntag vor Kursbeginn bis Samstag nach Kursende bereitgestellt. Extra-Nächte können je nach Verfügbarkeit gegen Aufpreis arrangiert werden. Für gewöhnlich beträgt das Maximum 3 Extra-Nächte. Darüber hinaus wird eine zusätzliche Woche berechnet. Leider können wir keinen Preisnachlass für weniger als 6 Übernachtungen gewähren.
Wohngemeinschaften sind einfache Unterkünfte mit Selbstverpflegung für die Kursteilnehmer an unseren Schulen. In einigen Fällen haben die Sprachschüler die Möglichkeit, in einer Wohngemeinschaft mit einem Einheimischen zusammen zu wohnen (dies ist extra ausgewiesen).
Einzimmerapartments sind eigene, abgeschlossene und vollausgestattete Apartments für eine oder zwei Personen.
Die Gastfamilien wurden von unseren Schulen sorgfältig ausgesucht und können aus einem Ehepaar oder einer einzelnen Person mit Kindern oder ohne bestehen. Die Familien bieten häufig die Option „Bed & Breakfast“ (häufig angegeben als B+B, hier ist Frühstück im Preis inbegriffen), Halbpension (Frühstück und Abendbrot eingeschlossen) oder Vollpension (Frühstück, Mittagessen und Abendbrot eingeschlossen).
Wohnheime können größere Häuser für etwa 10 – 15 Teilnehmer oder große Gebäude für Hunderte von Sprachschülern sein. Die Wohnheime haben häufig eine Rezeption und viele bieten Frühstück, Halbpension oder Vollpension. Häufig haben Sie auch Möglichkeiten zur Selbstverpflegung und andere Ausstattungsmerkmale wie Fernsehzimmer oder Internetcafés.
Zweibettzimmer werden von zwei Kursteilnehmern geteilt und haben zwei separate Betten. Einige Schulen erlauben nur gemeinsam reisenden Sprachschülern, sich ein Zimmer zu teilen.
Bitte beachten Sie, dass bei einigen Unterkunftsarten saisonale Aufpreise hinzukommen können.
Umbuchungen
Sprachschüler können mit Zustimmung von SSH/LCA ihren Kurs umbuchen oder verschieben, vorausgesetzt, SSH/LCA wird mindestens 28 Tage vor Kursbeginn darüber informiert. Nach dem Tag, an dem der Sprachschüler seine Unterkunft bezogen oder den Kurs begonnen haben sollte, ist es nicht mehr möglich, den Kurs umzubuchen oder zu verschieben.
Für Umbuchungen und Verschiebungen fällt eine Gebühr von 35£/50€/50$ an. SSH/LCA mag allerdings auf diese Gebühr verzichten, wenn die Umbuchung zu Gunsten von SSH/LCA ausfällt.
Andere Buchungsänderungen
Wenn ein Sprachschüler den gebuchten Kurs nicht besuchen kann, weil er nach dem Ablegen des Einstufungstests nicht das geforderte Sprachniveau aufweist, bieten wir einen Alternativkurs oder Einzelunterricht an. Die Anzahl der Einzelunterrichtsstunden kann geringer ausfallen als die Anzahl der gebuchten Gruppenunterrichtsstunden.
SSH/LCA bemüht sich, dem Sprachschüler die gebuchten Leistungen zu garantieren. Wir können jedoch keine Haftung für Ereignisse übernehmen, die außerhalb unseres Einflussvermögens liegen (wie Erdbeben, Naturkatastrophen, Streiks oder Kriegsausbruch), vom Sprachschüler selbst verschuldet sind oder durch Drittparteien hervorgerufen wurden (SSH/LCA übernimmt keine Haftung für Änderungen von Reisebuchungen, Unterricht, Versicherung, Unterkunft oder anderen Buchungsänderungen, wenn diese von einer Drittpartei verursacht wurden).
Unterrichtsausfälle, die aus einem der oben genannten Günde resultieren, können weder nachgeholt noch die Kosten dafür erstattet werden.
Verpasster Unterricht und Aktivitäten
An gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Wenn ein oder mehrere gesetzliche Feiertage in den Zeitraum des gebuchten Kurses fallen, können sie daher davon ausgehen, dass Ihre Unterrichtsstunden nicht stattfinden. Wir versuchen, alle gesetzlichen Feiertage in unseren Preislisten anzugeben. Die von uns in unserer Broschüre und auf unseren Webseiten angegebenen Termine unterliegen jedoch Änderungen durch nationale und regionale Behörden und sollten daher nur als Leitfaden dienen.
Aufgrund von Einstufungstests und Einführungsveranstaltungen kann es vorkommen, dass Sie an Ihrem ersten Tag Unterrichtsstunden verpassen. In einigen Schulen verpassen Sie nur die erste Stunde, in anderen kann es vorkommen, dass Willkommensveranstaltungen ein großen Teil des Tages einnehmen. Möglicherweise verpassen Sie auch Stunden am Ende Ihres Kurses aufgrund von Abschlusstests.
Stunden, die aus den oben genannten Gründen verpasst wurden, werden nicht nachgeholt oder erstattet, sofern nicht anders angegeben.
Aktivitäten und Ausflüge
Die Informationen über Aktivitäten und Ausflüge, die von unseren Schulen angeboten werden, sind ohne Gewähr und sollten nur als Leitfaden dienen. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie bestimmte Informationen über einige unserer Aktivitäten wünschen.
Rücktritt durch den Sprachschüler
Bei Rücktritt durch den Sprachschüler gelten folgende Regelungen:
Der Rücktritt muss schriftlich an SSH/LCA erfolgen. Das Eingangsddatum der Mitteilung gilt als Datum des Rücktritts und die unten aufgeführten Regelungen treten in Kraft.
Die Anzahlung wird bei einem Rücktritt nicht zurückgezahlt. Außerdem werden folgende Rücktrittsgebühren fällig:
- Bei Rücktritt bis 56 Tage vor Kursbeginn: lediglich die Anzahlung.
- Bei Rücktritt zwischen 55 und 28 Tagen vor Kursbeginn: 25% der verbleibenden Kosten für Kurs und Unterkunft.
- Bei Rücktritt zwischen 27 und 14 Tagen vor Kursbeginn: 50% der verbleibenden Kosten für Kurs und Unterkunft.
- Bei Rücktritt zwischen 0 und 13 Tagen vor Kursbeginn: 100% der verbleibenden Kosten für Kurs und Unterkunft.
Nach Reiseantritt bzw. Kursbeginn werden keine Gebühren rückerstattet.
Wenn anstelle des stornierten Kurses ein anderer Kurs gebucht wird, behält sich SSH/LCA das Recht vor, nach eigenem Ermessen einen Teil der Rücktrittsgebühren zu erlassen.
Anreise, Transfers und Visa
Anreisekosten sind in den Kursgebühren nicht inbegriffen. Die Sprachschüler zeichnen sich für alle Reisevorkehrungen einschließlich Flugbuchungen und Beschaffung der nötigen Reisedokumente wie Reisepass und Visum selbst verantwortlich. Selbstverständlich geben wir gern Auskunft über die besten Anreisemöglichkeiten zu unseren Schulen.
Wir bieten außerdem gegen Aufpreis Flughafentransfers in den meisten unserer Kursorte. Die kompletten Fluginformationen müssen bis zu 7 Tage vor Ankunft in Ihrem gewünschten Land bei uns eingehen.
SSH/LCA stellt die für einen Visumsantrag nötigen Unterlagen zur Verfügung, kann jedoch die Entscheidung des zuständigen Konsulats über die Ausstellung des Visums nicht beeinflussen. Es obliegt der Verantwortung des Sprachschülers, das Visum rechtzeitig zu beantragen. Bitte fragen Sie vorher beim zuständigen Konsulat nach, wie lange die Visumsausstellung aller Voraussicht nach dauern wird.
Wenn ein Sprachschüler nicht am Sprachkurs teilnehmen kann, weil er kein Visum erhalten hat, zahlt SSH/LCA in der Regel alle gezahlten Gebühren abzüglich der Anzahlung zurück, vorausgesetzt, der Sprachschüler kann beweisen, dass das Visum aus Gründen abgelehnt wurde, die außerhalb seiner Macht liegen (er also das Visum rechtzeitig beantragt hat und den Antrag vollständig ausgefüllt hat) und vorausgesetzt, dass SSH/LCA mindestens 2 Wochen vor Kursbeginn davon unterrichtet wird. Ansonsten fallen die üblichen Rücktrittsgebühren an.
Wenn die Papiere aus Gründen, die in der Macht des Sprachschülers liegen, verweigert wurden (der Sprachschüler z.B. keinen gültigen Reisepass oder andere notwendige Unterlagen besitzt oder das Visum nicht rechtzeitig beantragt hat), fallen ebenfalls die üblichen Rücktrittsgebühren an.
Beschwerden
Wenn ein Sprachschüler der Meinung ist, ernsten Grund zur Beschwerde zu haben, sollte er es schnellstmöglich sowohl der Schule als auch SSH/LCA melden. Wir werden uns um begründete Beschwerden kümmern und alles in unserer Macht stehende tun, um etwaige Probleme zu lösen. Wir können uns leider nicht um um Beschwerden kümmern, die SSH/LCA erst nach Kursende gemeldet werden, wenn die Schule und SSH/LCA nicht schon während des Kursbesuches davon unterrichtet wurden und die Schule und SSH/LCA angemessene Gelegenheit hatten, die Probleme zu lösen, während der Kurs noch andauerte.
Unsere Erwartungen
Wir erwarten von unseren Sprachschülern und ihren Begleitern, dass sie sich höflich und respektvoll gegenüber ihren Mitschülern sowie den Mitarbeitern unserer Schule verhalten. Der illegale Gebrauch von Drogen, Alkoholmissbrauch und unangemessenes Verhalten werden nicht akzeptiert. Bei Verstoß gegen die Schulordnung oder ausfälligem Verhalten gegenüber Anderen behält sich SSH/LCA das Recht vor, den Sprachschüler aus dem Kurs und der Unterkunft zu verweisen. SSH/LCA behält auch das Recht vor, jeden Kursteilnehmer, der die Bedingungen dieses Artikels verletzt, ohne Begleitung und ohne Rückerstattung nach Hause zu schicken. Die Heimreise geschieht auf Kosten des Kursteilnehmers bzw. seiner Familie.
Richtigkeit der Angaben
Obwohl wir uns nach besten Kräften um die Richtigkeit aller Angaben in unserer Broschüre und auf unserer Website bemühen, können wir keine Haftung für fehlerhafte oder unvollständige Informationen übernehmen. Wir stützen uns auf die Informationen unserer Schulen und der Behörden vor Ort, die jederzeit diese Angaben ändern können. Wir bitten Sie daher, alle Einzelheiten, die von besonderer Wichtigkeit für Sie sind, mit uns abzuklären, bevor Sie Ihre Buchung tätigen.
Sollten Sie Fragen zu unseren Allgemeinen Geschätsbedingungen haben, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.
Language Courses Abroad/Spanish Study Holidays
67 Ashby Road
Loughborough
Leics.
LE11 3AA
England
Aus England: 01509 211612
Aus anderen europäischen Ländern: 00 44 1509 211612
Aus den USA/Kanada: 011 44 1509 211612
Aus anderen Ländern weltweit: Wählen Sie den internationalen, plus 44 1509 211612
Email: info@languagesabroad.co.uk
Registriert in England unter der Nummer:
Language Courses Abroad Ltd: 3647190
Spanish Study Holidays Ltd.: 2866865

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